Unser Service steht sowohl privaten Kund:innen als auch Unternehmen zur Verfügung. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die sich flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Unternehmen, die Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, profitieren doppelt:
Sie erhalten qualitativ hochwertige und vielfältige Leistungen – und sparen gleichzeitig Geld. Denn gemäß § 223 SGB IX kann ein Teil der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.